Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aixtextiles im B2B-Verhältnis – Stand: Oktober 2021
Für sämtliche Geschäfte, die zwischen Aixtextiles (Bardenbergerstr.57, 52134 Herzogenrath – nachfolgend „Aixtextiles“) und dem Kunden, der Unternehmer ist (nachfolgend „Kunde“), geschlossen werden, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“):
1. Geltungsbereich
1.1 Der Kunde ist Unternehmer, wenn er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Aixtextiles und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Aixtextiles
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Die AGB gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.
2. Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Vertragssprache
2.1 Die Verträge über die Fertigung von Musterstücken (nachfolgend „Muster“) oder von Kollektionen (nachfolgend „Kollektion“) für Aixtextiles kommen mit Herrn Aiman Kurdi zustande.
2.2 Sämtliche Angebote von Aixtextiles sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich mitgeteilt wird. An ausdrückliche schriftliche Angebote hält sich Aixtextiles für maximal 7 (sieben) Tage gebunden. Mündliche Vereinbarungen von Aixtextiles werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich oder wenn sie vom Kunden innerhalb einer Woche nach der mündlichen Vereinbarung gegenüber Aixtextiles schriftlich bestätigt werden und Aixtextiles diese mündliche Vereinbarung schriftlich gegenbestätigt. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2.3 Die Bestellung des Musters und/ oder der Kollektion durch den Kunden, die im Rahmen der Besprechung des Musters und/ oder der Kollektion mündlich und oder schriftlich abgegeben wird, gilt als verbindliches Vertragsangebot.
2.4 Die Annahme wird von Aixtextiles schriftlich per E-Mail durch die Übersendung der jeweiligen Auftragsbestätigung für das Muster und/oder die Kollektion erklärt. In dieser E-Mail wird der Vertrag (bestehend aus Auftragsbestätigung und AGB sowie dem Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail/ Papierausdruck) zugesandt. Dies stellt die Vertragsbestätigung dar.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3. Preise und Versandkosten
3.1 Die Preise für die Fertigung des Musters und die Preise für die Fertigung der Kollektion verstehen sich frei ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten.
3.2 Die entsprechenden Versandkosten sind vom Kunden zu tragen und werden in der Rechnung für den konkreten Fall ausgewiesen.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Zahlung hat grundsätzlich ohne Skontoabzug mittels Vorkasse oder Rechnung in der Weise zu erfolgen, dass Aixtextiles am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Das Zahlungsmittel wird mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Der Rechnungsbetrag wird für das Muster vollständig nach Rechnungsstellung gezahlt. Hinsichtlich der Kollektion werden 50% des Rechnungsbetrags als Anzahlung an Aixtextiles gezahlt und die restlichen 50% zuzüglich der Versandkosten nach Rechnungsstellung. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.2 Die jeweilige Rechnung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab der jeweiligen Rechnungsstellung fällig. Aixtextiles ist im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Aixtextiles spätestens im Rahmen der Auftragsbestätigung.
4.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Aixtextiles behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.4 Aixtextiles ist jederzeit berechtigt, gegen sämtliche Forderungen – die dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Aixtextiles zustehen – mit eigenen Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen. Aixtextiles ist berechtigt, Zahlungen auf von Aixtextiles ausgewählte Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, so ist Aixtextiles berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss schließen lassen und die den Zahlungsanspruch von Aixtextiles gefährden, so ist Aixtextiles berechtigt, alle Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, fällig zu stellen, sowie wegen noch ausstehender Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen. Falls eine Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht erfolgt, kann Aixtextiles nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen.
5. Warenverfügbarkeit, Versand, Übergabe
5.1 Die Lieferverpflichtung von Aixtextiles steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch Aixtextiles verschuldet.
5.2 Das Muster und/ oder die Kollektion werden an den Kunden versandt.
5.3 Lieferzeiten und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von Aixtextiles ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden.
5.4 Mit der Übergabe des Musters und/ oder der Kollektion an einen Spediteur bzw. mit Verlassen des Lagers, spätestens aber eine Woche nach Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Kunden über. Für Versicherung sorgt Aixtextiles nur auf Weisung und Kosten des Kunden.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von Aixtextiles aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist Aixtextiles berechtigt, das Muster und/ oder die Kollektion zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und ihm zu berechnen. Nimmt der Kunde die Lieferung nach Setzung einer angemessenen Frist durch Aixtextiles nicht ab, kann Aixtextiles
vom Vertrag zurücktreten und einen pauschalierten Schadensersatz i. H. v. 10 % des vereinbarten Nettopreises verlangen. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Aixtextiles bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
6. Urheber- und Nutzungsrechte für Design-Leistungen, Haftungsfreistellung
6.1 Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Aixtextiles, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Datenschutz-, Kennzeichnung-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt.
6.2 Der Kunde wird Aixtextiles von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Aixtextiles alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
6.3 Entwürfe, Reinzeichnungen und Produktkonzepte bleiben im Eigentum von Aixtextiles, wenn und soweit Aixtextiles diese erstellt hat. Aixtextiles ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe solcher Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Aixtextiles dem Kunden digitale Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Aixtextiles bearbeitet oder geändert werden.
6.4 Alle von Aixtextiles erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen und Produktkonzepte unterliegen dem Urheberrecht und unterfallen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urhebergesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
6.5 Diese von Aixtextiles erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen und Produktkonzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch Aixtextiles weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Aixtextiles, eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Nettopreises plus 50 % zu verlangen. Ist der Preis nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/ AGD übliche Vergütung als vereinbart.
6.6 Aixtextiles überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Aixtextiles.
6.7 Aixtextiles hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Aixtextiles zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% des vereinbarten Nettopreises bzw. der nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/ AGD üblichen Vergütung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bei entsprechendem Nachweis bleibt von dieser Bestimmung unberührt.
6.8 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, sofern hierüber keine Vereinbarung getroffen ist und keine Verhältnismäßigkeit begründet ist.
6.9 Entwürfe, Reinzeichnungen und Produktkonzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, sondern nur Entwürfe, Reinzeichnungen und/ oder Produktkonzepte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Aixtextiles berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der Vergütung für die vereinbarte Nutzung und der tatsächlich erfolgten Nutzung zu verlangen.
6.10 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Aixtextiles behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.11 Aixtextiles ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Muster und/oder die für den Kunden erstellte Kollektion zu Werbezwecken zu nutzen. Hierfür gestattet der Kunde die Veröffentlichung des Musters und/oder der Kollektion auf der Website und den social media Kanälen von Aixtextiles.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Muster und/ oder Kollektionen bleiben das Eigentum von Aixtextiles („Vorbehaltsware“) bis zu Erfüllung sämtlicher Forderungen.
8. Mängelansprüche, Garantie
8.1 Aixtextiles haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
8.2 Eine zusätzliche Garantie besteht bei dem von Aixtextiles gelieferten Muster bzw. bei der von Aixtextiles gelieferten Kollektion nur, wenn diese ausdrücklich gegenüber dem Kunden, z. B. in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
8.3 Das gelieferte Muster und/ oder die gelieferte Kollektion ist vom Kunden bei der Übergabe sorgfältig auf Mängel zu prüfen.
8.4 Mängel des Musters und/ oder der Kollektion sind unverzüglich, spätestens fünf Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist anzeigen (vgl. Ziffer 10).
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm als mangelhaft gerügte Muster bzw. die von ihm als mangelhaft gerügte Kollektion zu separieren und Aixtextiles unverzüglich Gelegenheit zu einer Untersuchung der als mangelhaft gerügten Waren zu verschaffen. Auf Verlangen und Kosten von Aixtextiles stellt der Kunde Aixtextiles die beanstandete Ware oder Probe innerhalb angemessener Frist zur Überprüfung des Mangels zur Verfügung. Bei unberechtigten Beanstandungen behält sich Aixtextiles die Belastung des Kunden mit Versandkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor. Aixtextiles ist berechtigt, die Erfüllung von Mängelansprüchen des Kunden zu verweigern, bis der Kunde Aixtextiles die Untersuchung der als mangelhaft gerügten Waren ermöglicht hat.
8.6 Soweit das Muster und/oder die Kollektion einen Mangel aufweist, hat der Kunde nach Wahl von Aixtextiles Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, wie z. B. Lohn-, Material-, Versand- und Wegekosten, trägt Aixtextiles nur, soweit sich diese Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Ablieferungsort verbracht wurde.
9. Haftung
9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Aixtextiles, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Aixtextiles nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Die Einschränkungen der Abs. 9.1 und 9.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Aixtextiles, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Sofern Aixtextiles notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die hiermit beauftragten Personen oder Unternehmen keine Erfüllungsgehilfen von Aixtextiles. Aixtextiles haftet daher nicht für schuldhaftes Verhalten dieser Personen oder Unternehmen.
9.4 Die sich aus Abs. 9.1 und 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Aixtextiles den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Aixtextiles und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.5 Aixtextiles verpflichtet sich, die Erstellung der Muster mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Vorlagen, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
9.6 Für die Aixtextiles vom Kunden überlassenen Vorlagen, Displays, Layouts etc. ist ein über den Materialwert hinausgehender Schaden ausgeschlossen.
9.7 Ohne Andruck übernimmt Aixtextiles keine Garantie für Farbechtheit der Vorlagen und Präsentationsstücke. Ein Digital- bzw. Analogproof gilt nicht als Andruck im Sinne dieses Absatzes.
10. Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.